Zum Hauptinhalt springen

AI Works Solutions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der LMP Fördermittel Deutschland GmbH für das Angebot „AI WORKS“ · Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs-, Schulungs- und Umsetzungsleistungen der LMP Fördermittel Deutschland GmbH (nachfolgend „Anbieter“) unter der Marke „AI WORKS“ gegenüber Unternehmen (nachfolgend „Kunde“) sowie für zugehörige Rahmenvereinbarungen.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages sind Entwicklungs-, Einführungs- und Betriebsleistungen für Digitalisierungs- und KI-Lösungen, insbesondere die Einführung von CRM- und ERP-Systemen inkl. Datenmigration, die Entwicklung von Automatisierungen und KI-Agenten, Websites und Portalen sowie Wartung und Weiterentwicklung.

2.2 Der Anbieter schuldet die vertraglich vereinbarte Leistung; im ROI-Rechner oder Audit genannte Einsparpotenziale sind indikative Schätzungen und kein zugesichertes Ergebnis.

2.3 Das auf der Website angebotene kostenlose Erstgespräch bzw. Audit ist unverbindlich; ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst durch Annahme eines gesonderten Angebots zustande. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.

3. Vertragsschluss und Laufzeit

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch beidseitige Unterzeichnung zustande.

3.2 Der Vertrag ist projektbezogen und endet mit vollständiger Leistungserbringung; laufende Betreuungs-, Wartungs- oder Retainer-Leistungen können, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

3.3 Die AGB gelten zugleich als Rahmenbedingungen für zukünftige, gleichartige Verträge zwischen den Parteien.

4. Leistungen des Anbieters

4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Er umfasst je nach Beauftragung insbesondere:

  • Kostenloses Effizienz-Audit und Prozessaufnahme (unverbindlich)
  • Analysephase mit Architektur- und Schnittstellenplan sowie Festpreis-Angebot
  • Umsetzung durch Senior-Entwickler inkl. Tests, Dokumentation und Schulung
  • Übergabe mit Hypercare; Wartung und Weiterentwicklung nach gesonderter Vereinbarung

4.2 Der Anbieter stellt dem Kunden ggf. Unterlagen, Vorlagen oder Werkzeuge zur Verfügung; hieran erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.3 Der Anbieter kann sich zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählter Unterauftragnehmer bedienen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot — in der Regel als Festpreis, der nach dem kostenlosen Audit und der Analysephase verbindlich angeboten wird; alternativ nach Aufwand zu den im Angebot genannten Sätzen. Betriebs- und Wartungsleistungen werden monatlich gemäß Vereinbarung berechnet.

5.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig; bei Projekten können Teilzahlungen nach Meilensteinen vereinbart werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereitzustellen und einen fachlich entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen.

6.2 Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

8. Abnahme und Nutzungsrechte

Werkleistungen werden nach Fertigstellung zur Abnahme bereitgestellt; die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen wesentliche Mängel in Textform rügt. Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem individuell für ihn erstellten Quellcode einschließlich Dokumentation. Ausgenommen sind Standardkomponenten, eingesetzte Drittsysteme (z. B. CRM-/ERP-Software) und Open-Source-Bestandteile, für die die jeweiligen Lizenz- bzw. Anbieterbedingungen gelten.

9. Haftung

9.1 Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.3 Im Online-Rechner oder Audit angezeigte Werte (z. B. Scores, Einsparpotenziale) sind unverbindliche Orientierungswerte auf Basis der Angaben des Kunden.

10. Datenschutz

10.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.

10.2 Soweit erforderlich, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Die Datenschutzerklärung ist unter www.ai-works.de abrufbar und Bestandteil dieser AGB.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.2 Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

LMP Fördermittel Deutschland GmbH · www.ai-works.de · E-Mail: hallo@ai-works.de

Interner Hinweis (vor Veröffentlichung entfernen): Gelb markierte Platzhalter ergänzen. Diese Seite folgt der Vorlage von fmi-deutschland.de, ist sorgfältig auf „AI WORKS“ angepasst und ersetzt dennoch keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.